Teilungsversteigerung

Informationen:

Seminarnummer:
6706
Referent(en):
Stefan Geiselmann
Ort/Anschrift:
Novotel Nürnberg, Münchener Str. 340, 90471 Nürnberg
Kategorien:
Rechtsanwälte
Geeignet für Fachanwalt:
Erbrecht - 5,0 Std.
Familienrecht - 5,0 Std.
Insolvenzrecht - 5,0 Std.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 5,0 Std.
Max. Teilnehmer:
20
Termine:
21.09.2024 09:00 Uhr  – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
160,00 €
Anrechenbare Fortbildungsstunden:
  • Erbrecht: 5.0 h
  • Familienrecht: 5.0 h
  • Insolvenzrecht: 5.0 h
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 5.0 h

Beschreibung

Referent:

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Stefan Geiselmann, Staig

Stefan Geiselmann hat 1992 seine Rechtspflegerprüfung abgelegt und ist seit 2005 beim Amtsgericht Ulm für das Referat in der Einzelvollstreckung tätig. Er ist u. a. Dozent für die Hans Soldan GmbH im Rahmen der Fortbildung zum Rechtsfachwirt und ist seit 2006 für die Zorn-Seminare in Gernsbach im Rahmen der dreiteiligen Zwangsvollstreckungslehrgänge für Kanzleimitarbeiter tätig. Darüber hinaus ist er Mitautor des Buches „Der Erbprozess“, seit der 4. Auflage, erschienen beim Zerb Verlag des Buches „Zwangsversteigerung für Anfänger“, erschienen beim Beck-Verlag und des Buches „Zwangsvollstreckung Übungsfälle für Rechtsfachwirte“, seit der 5. Auflage, erschienen im C.F.Müller Verlag.

Darüber hinaus hat er im JurBüro verschiedene Aufsätze im Zwangsversteigerungsrecht veröffentlicht.

Seminarinhalt:

  • Aufhebungs- oder Teilungsversteigerung gem. §§ 180ff ZVG
  • Verfahrensvoraussetzungen
  • Verfahrenshindernisse
  • Verhältnis zur Vollstreckungsversteigerung
  • Verfahren bis zum Versteigerungstermin
  • Einstellung gem. § 180 ZVG
  • Einstellung auf Bewilligung eines Antragstellers
  • Einstellung nach § 3b Abs. 3 VermG
  • Gebäudeeigentum
  • Wertfestsetzung
  • Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG
  • Anmeldungen
  • Befriedigungsreihenfolge des § 10 ZVG
  • Versteigerungstermin, § 66 ZVG
  • Geringstes Gebot, § 182 ZVG
  • Bietestunde
  • Gebote
  • Sicherheitsleistung/Erhöhte Sicherheitsleistung, § 68 Abs. 2 und 3 ZVG
  • Zuschlagsentscheidung
  • Erlösverteilung
  • Taktische Hinweise
  • Gerichtskosten und Rechtsanwaltsvergütung
  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwaltsvergütung
  • Beispiel mit erlöschendem Recht in Abteilung II nebst Teilungsplan

Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 5 Zeitstunden für Fachanwälte für

"Erbrecht", "Familienrecht", "Insolvenzrecht" sowie

"Miet-  und Wohnungseigentumsrecht" anerkannt.

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