Der Sozialhilferegress mittels Schenkungsrückforderung

Informationen:

Seminarnummer:
6710
Referent(en):
Prof. Dr. Dirk Zeranski
Ort/Anschrift:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115/4. OG, 90429 Nürnberg
Kategorien:
Rechtsanwälte
Geeignet für Fachanwalt:
Erbrecht
Familienrecht
Sozialrecht
Max. Teilnehmer:
32
Termine:
07.06.2024 09:00 Uhr  – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
160,00 €
Anrechenbare Fortbildungsstunden:
  • Erbrecht: 5.0 h
  • Familienrecht: 5.0 h
  • Sozialrecht: 5.0 h
Bitte melden Sie sich am System an, um das Seminar zu buchen.

Beschreibung

Referent:     

Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Verfasser der Monographie „Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung“ sowie weiterer Fachveröffentlichungen zu der Thematik.

Inhalt:                 

Jedes Jahr wird Vermögen in beträchtlichem Umfang verschenkt. Die beim Zuwendenden ver­bliebenen Mittel reichen vielfach, insbesondere bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim, zur Deckung des Lebensbedarfs nicht aus. Hier kann der Schenker die Schenkung nach Maß­gabe der §§ 528, 529 BGB von dem Beschenkten zurückfordern. Um den Beschenkten zu verschonen, greift er aber häufig auf staatliche Unterstützungsleistungen zurück, die ange­sichts des betroffenen Personenkreises typischerweise durch Sozialhilfeträger erfolgen. Da deren Leistungen den Beschenkten nicht entlasten sollen, suchen sie im Folgenden beim Beschenkten Ausgleich. Das geschieht zweistufig mittels öffentlich-rechtlicher Überlei­tung und anschließender zivil­prozessualer Durchsetzung des Schenkungsrückforderungs­anspruchs, so dass zuweilen zwei Fachgerichtsbarkeiten mit dem Sozialhilferegress befasst werden.

Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfah­rensrechtlichen Fragen dieser komplexen und praxisrelevanten Problematik.

Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige gemäß § 93 SGB XII, v.a. zeitliche Deckungsgleich­heit und kausale Verknüpfung sowie Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Sozialhilfegewährung – Rechtsfolgen der Überleitung – Postmortale Überleitung und Erbenhaftung – Vorausset­zungen und Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 528 BGB – Ausschluss­tatbestände gemäß      § 529 BGB, insb. Ablauf der Zehnjahresfrist und Unterhaltsgefährdung des Beschenkten – Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs – Verhältnis des § 528 BGB zu Unter­halts­ansprüchen – Auswirkungen des Todes des Schenkers auf den Fortbe­stand des Schen­kungs­rückforderungsanspruchs – Zweigleisigkeit des Rechtsschutzes vor den Sozial- und Zivilgerichten – Aussetzung des Zivilrechtsstreits bei Anfechtung der Überlei­tungsanzeige.

Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 5 Zeitstunden anerkannt.

« zurück zur Übersicht