MietR - Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht

Informationen:

Seminarnummer:
6806
Referent(en):
Michael Zwarg
Ort/Anschrift:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115/4. OG, 90429 Nürnberg
Kategorien:
Rechtsanwälte
Geeignet für Fachanwalt:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 6,0 Std.
Max. Teilnehmer:
32
Termine:
14.03.2025 09:00 Uhr  – 16:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
160,00 €
Anrechenbare Fortbildungsstunden:
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 6.0 h
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Beschreibung

Referent:  RA Michael Zwarg, Nürnberg

 RA Michael Zwarg ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Mietrechts tätig und hat einschlägige Erfahrungen in Theorie und Praxis. Insbesondere hat er sich mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts auseinandergesetzt und war sachverständig für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg tätig. Er ist außerdem Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.

 

Inhalt:                 

Das Seminar beinhaltet zum einen aktuelle Rechtsprechung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wie auch Informationen zu aktuellen Themen.  Schlussendlich soll auch die Problematik hinsichtlich der Vermietung an eine Wohngemeinschaft dargestellt werden.

 

 

 

Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt.

Referent:               

RA Michael Zwarg, Nürnberg

 

RA Michael Zwarg ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Mietrechts tätig und hat einschlägige Erfahrungen in Theorie und Praxis. Insbesondere hat er sich mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts auseinandergesetzt und war sachverständig für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg tätig. Er ist außerdem Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.

 

Inhalt:                  

Das Seminar beinhaltet zum einen aktuelle Rechtsprechung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wie auch Informationen zu aktuellen Themen.  Schlussendlich soll auch die Problematik hinsichtlich der Vermietung an eine Wohngemeinschaft dargestellt werden.

 

 

Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt.

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