Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg
Telefon: 0911 926 33-0
E-Mail: info@rak-nbg.de
24.03.2025 | 09:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Referent: Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Inhalt: Das Gesetz gestattet mit den §§ 528 bis 534 BGB bei einer Verarmung des Schenkers und bei einem groben Undank des Beschenkten die Rückabwicklung einer in jeder Hinsicht wirk-samen Schenkung, wodurch es nicht selten zur Rückabwicklung einer vorweggenommenen Erbfolge kommt. Besprochen werden die Anwendbarkeit beider Rechtsinstitute auf die zahl-reichen Formen unentgeltlicher Zuwendungen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Schenkungsrückforderung und eines Schenkungswiderrufs mit der geltenden bereicherungs-rechtlichen Haftung des Beschenkten sowie die diversen Ausschlussgründe nach den §§ 529, 532 BGB.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte des Erbrechts und des Familienrechts sowie angesichts der sozialhilferechtlichen Bezüge einer Schenkungsrück-forderung zudem an die Kolleginnen und Kollegen des Sozialrechts.
Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 5 Zeitstunden für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht anerkannt.