Zwangsvollstreckung im Familienrecht

Informationen:

Seminarnummer:
6823
Referent(en):
Stefan Geiselmann
Ort/Anschrift:
Novotel Nürnberg, Münchener Str. 340, 90471 Nürnberg
Kategorien:
Rechtsanwälte
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht - 5,0 Std.
Max. Teilnehmer:
30
Termine:
17.05.2025 09:00 Uhr  – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
160,00 €
Anrechenbare Fortbildungsstunden:
  • Familienrecht: 5.0 h
Bitte melden Sie sich am System an, um das Seminar zu buchen.

Beschreibung

Referent: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Stefan Geiselmann, Staig 

Stefan Geiselmann hat 1992 seine Rechtspflegerprüfung abgelegt und ist seit 2005 beim Amtsgericht Ulm tätig. Dort bearbeitet er Einzelzwangsvollstreckungssachen, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren. Er ist u. a. Dozent für die Rechtsanwaltskammern in Stuttgart, Hamm, Koblenz und Nürnberg im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung. Für die Hans Soldan GmbH ist er im Rahmen der Fortbildung zum Rechtsfachwirt und ist seit 2006 für die Zorn-Seminare in Gernsbach im Rahmen der dreiteiligen Zwangsvollstreckungslehrgänge für Kanzleimitarbeiter tätig. Für das Werk „Der Erbprozess“ von Bonefeld, Kroiß, Tank bearbeitet er seit der 4. Auflage das Kapitel zur Teilungsversteigerung. Im Dezember 2017 ist das Werk „Zwangsversteigerung für Anfänger“ erschienen, das er als Coautor bearbeitet hat.

 

Inhalt: Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

  • Bemessung des unpfändbaren Betrages Brutto - Netto - Methode
  • Wie bekomme ich die Lohnabrechnung des Schuldners
  • Unterhaltsvollstreckung in Konten
  • Unterhaltsvollstreckung bei Insolvenz des Schuldners
  • Aktuelle Rechtsprechung

 

Vollstreckung Umgangsrecht

  • Bestimmtheit des Vollstreckungstitels
  • Vollstreckung von Amts wegen oder auf Antrag?
  • Wer bekommt Ordnungsgeld?

 

Vollstreckung Wohnungszuweisung

  • Begriff Ehewohnung
  • Vollstreckung nach FamFG oder ZPO
  • Titelverbrauch?
  • Miträumung der Möbel?

 

 

Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 5 Zeitstunden für „Fachanwälte für Familienrecht“ anerkannt.

« zurück zur Übersicht