Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg
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22.10.2025 | 16:45 Uhr – 20:00 Uhr |
Referent: Jörg Malinowski, zert. Anwender der Positiven Psychologie DACH-PP / Coach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zert. Mediator (D) / eingetragener Mediator (A)
Inhalt: Verhandlung und Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind für den Arbeitnehmer nie nur ein rechtlicher Fall. Es geht immer auch um seine persönliche Existenz und Lebensgrundlage. Eine berufliche Neuorientierung und damit einhergehende Veränderungen des privaten Umfeldes sind zwingende Konsequenzen.
Für Arbeitgeber bieten Aufhebungsverträge einerseits Rechtssicherheit. Mit dem Erfordernis fairer Vertragsverhandlungen hat das BAG andererseits neue Anfechtungsgründe entwickelt, die Arbeitgeber im eigenen Interesse beachten sollten.
Juristische Begleitung ist in derartigen Verfahren unerlässlich. Sie fokussiert sich allerdings auf Lösungen nach Maßstab des geltenden Rechts. Neben den Erfolgsaussichten eines ansonsten erforderlichen Kündigungsschutzverfahrens sind das regelmäßig sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Die Sorge um die eigene Zukunft und die Angst vor tiefgreifenden Veränderungen beinhalten für die Arbeitnehmer auch eine starke emotionale Belastung. Der damit verbundene Stress verhindert oft ein rationales Verhandeln.
Die emotionalen Belastungen der Mandanten treten in den Besprechungen mit der eigenen Anwältin, dem eigenen Anwalt immer wieder in den Vordergrund. Aufgabe der Anwälte ist es dann, diese Bereiche irgendwie mit zu versorgen und den Mandanten wieder in die Welt des Rechts zu führen. Für die juristischen Berufe ist dies eine enorme Herausforderung und Belastung.
Im Seminar wird anhand praktischer Beispiele und Übungen gezeigt, wie die Integration eines Coachings in die Mandatsbearbeitung den Weg zu einer Aufhebungsvereinbarung ebnen kann. Coach und Anwalt können gemeinsam und arbeitsteilig den Mandanten umfassend unterstützen und beraten.
Seminarinhalte:
- Rolle und Aufgabe des Coaches
- Integration des Coachs in den Verhandlungsprozess
- Inhalt der Coachingsvereinbarung (Offenheit versus Verschwiegenheitspflichten)
- Abgrenzung zur Mediation
- Zusammenarbeit zwischen Parteianwälten und Coach (rechtliche Aspekte und Teamaspekte)
- Kosten des Coachings
Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 3 Zeitstunden für Fachanwälte für Arbeitsrecht anerkannt.